Alles über Sicherheit bei Geländern auf einen Blick
Geländer Vorschriften
Schützen Sie sich und andere mit Ihrem Geländer
Sicherheit im Eigenheim und in öffentlichen Gebäuden sind wichtig und nicht zu vernachlässigen. Benötige ich daher auch für meinen neuen Sitzplatz ein Geländer? Grundsätzlich schützt ein Geländer vor Stürzen aus der Höhe. Wichtig dabei ist, dass ein Geländer nicht nur die Eigentümer vor Stürzen schützt. Vielmehr schützt ein Geländer auch vor Forderungen Dritter bei Stürzen. Stellen Sie sich vor, es sind zum Beispiel Nachbarkinder oder Einbrecher. Für Letztere will wahrscheinlich kein Eigentümer die Genesung bezahlen müssen. Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr altes Geländer die gesetzlichen Normen erfüllt in Bezug auf Höhe oder Bauweise? Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über alle wichtigen Fragen zur Sicherheit:
Inhaltsverzeichnis Glasgeländer
Wann braucht es ein Geländer?
Jede bei Normalbenutzung für Personen begehbare Fläche mit einer Absturzgefahr muss durch ein Schutzelement gesichert sein. Nach Norm SIA 358 ist ab 100 cm Absturzhöhe grundsätzlich ein Schutzelement erforderlich. Falls ein Fehlverhalten von Kindern ausgeschlossen werden kann (z.B. in Industriebetrieben) sind die Vorgaben für die Ausbildung der Geländer relativ rudimentär. Als Mindestanforderung gelten dort eine obere Traverse sowie eine Mittelleiste in halber Höhe oder ein Abstand von höchstens 30 cm bei vertikalen Stäben.
Sobald Kinder anwesend sein könnten und eine ständige Aufsicht praktisch nicht gewährleistet werden kann, darf ein Geländer nicht bekletterbar sein – also keine besteigbaren, querverlaufenden Elemente aufweisen. Dies ist massgeblich für Wohnbauten, Kindergärten, Volksschulen sowie z. B. in Gaststätten, Einkaufszentren oder Alters- und Pflegeeinrichtungen.
Welche Normen gibt es zu Geländern in der Schweiz?
Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) hat Richtlinien für ein möglichst sicheres Bauen erlassen. Für die Geometrie der Geländer ist die Norm SIA 358 relevant, wobei noch weitere Richtlinien existieren. Vorgaben für die Statik der Geländer sind in der Norm SIA 261 zu finden. Ausführliche Angaben zur Statik finden Sie im Kapitel “Qualität“. Die bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung – hat die Richtlinien übersichtlich in ihrer Fachbroschüre “Geländer und Brüstungen” zusammengetragen. Untenstehend finden Sie die Broschüre zusammengefasst. Zudem hat die bfu ein kurzes Video zum Thema erstellt, welches wir weiterempfehlen:
Wie hoch muss ein Geländer in der Schweiz sein?
Von der begehbaren Fläche aus gemessen muss die Höhe eines Geländers mindestens 100 cm betragen. Bei grossen Absturzhöhen muss mit zusätzlichen Faktoren wie Unsicherheits- und Schwindelgefühlen gerechnet werden. Hier empfiehlt die bfu, Geländer ab 12 m Absturzhöhe auf 110 cm zu erhöhen. Zudem wird bei Hochhäusern eine Erhöhung auf mindestens 120 cm empfohlen. Bei Arbeitsschutzgeländern muss die Höhe mindestens 110cm betragen.
Alle unsere Geländer haben eine Höhe von über 100 cm und sind damit bis 12 m Absturzhöhe zulässig.
Ab wo wird die Geländerhöhe gemessen?
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- Weniger als 65 cm über der massgebenden begehbaren Fläche liegen und
- Man auf ihnen vergleichsweise gut, ohne besondere akrobatische Anstrengungen und ohne Zuhilfenahme der Hände stehen kann.
Auftrittsflächen (siehe Person in Figur 1) mit mehr als 12 cm Tiefe beurteilt die bfu (Beratungsstelle für Unfallverhütung) als begehbar.
Als besteigbar gelten schmale Sockel oder Mauerkronen, die bestiegen werden können. Jedoch muss man sich am Schutzelement festhalten, um stehen zu können.
Damit der Schutz für Kinder im Vorschulalter gewährleistet ist, empfiehlt die bfu, dass Schutzelemente bei einer Auftrittsfläche bis 12 cm Breite eine Höhe von 75 cm aufweisen.
Die Höhe von Schutzelementen ab begehbarer Fläche muss aber immer mindestens 100 cm betragen.
Welche Abstände gelten bei Geländern?
Öffnungen bei Geländern
Je nach Bauweise gelten verschiedene Normen und es muss auf verschiedene Punkte geachtet werden. Bei einem Staketengeländer bis auf eine Höhe von 75 cm dürfen sämtliche Abstände nirgends grösser als 12 cm sein. Dies gilt für den Abstand zwischen Wand, Boden sowie sämtliche Abstände von Stakete zu Stakete. Anders sieht es bei Öffnungen in Füllungen (zum Beispiel Lochblechen) aus. Hier dürfen sämtliche Öffnungen einen maximalen Durchmesser von 5 cm haben um das Klettern von Kindern zu verhindern. Bei Geländern mit einer Maschendrahtfüllung müssen Sie auf eine maximale Maschenweite von 4 cm achten.
Bei Staketengeländern darf keine Kugel grösser 12 cm durch das Geländer passen.
Grafik BFU maximale Öffnungen Glasgeländer
Bei Geländerfüllungen darf keine Kugel grösser 5 cm durch die Öffnung passen.
Grafik BFU maximale Öffnungen Geländer mit Maschendraht
Bei Geländern mit Maschendrahtfüllung darf keine Kugel grösser 4 cm durch die Öffnung passen.
Welche Geländergeometrien sind in der Schweiz nicht zulässig?
Horizontale Elemente
Horizontale Traversen, horizontal gespannte Drähte, horizontale Balken und auch Halterungen sind bekletterbar. Folglich muss das Beklettern durch geeignete Massnahmen verhindert oder erschwert werden. Dies kann zum Beispiel mit einer zusätzlichen Glasverkleidung erreicht werden. Gemäss BFU und AM-Suisse sind nach innen versetzte Handläufe nicht zulässig, da diese bekletterbar sind.
Welche Lasten muss ein Geländer aufnehmen können?
Bild aus TR001-Bemessung von Geländern
Ein Geländer ist in erster Linie ein Sicherheitselement und muss zuverlässig den Absturz von Personen verhindern. Damit das Geländer diese Aufgabe erfüllen kann, soll es die geltenden Normen einhalten. Diese Normen definieren, wie viel Last ein Geländer aushalten muss. Die wichtigsten Bauteile des Geländers hierbei sind die Pfosten und die Fussplatten mit den Dübeln. Je grösser der Abstand der Pfosten ist, desto grösser müssen die Pfosten, Fussplatten und Dübel sein. In unserer Übersicht zur Statik haben wir einige gängige Profile und Fussplatten als Richtwerte zusammengetragen.
Ausführliche Angaben zur Statik finden Sie im Kapitel “Qualität“. In der Norm SIA 261 und Norm SN 640 wird die Mindestbelastung für Abschrankungen definiert. Man geht dabei von Kräften aus, die horizontal mit einer maximalen Höhe von 1.20m auf ein Geländer wirken:
– Wohn-, Büro und Verkaufsflächen: 0.8 kN / m Gebrauchs- resp. 1.2kN Traglast (bei einem Meter Pfostenabstand also 120kg auf jeden Pfosten)
– Versammlungsflächen: 1,6 kN / m (muss auf 3,0 kN / m erhöht werden, wenn ein Menschengedränge möglich ist)
– Lager-, Fabrikations-, Park- und Verkaufsflächen: 0,8 kN / m
– Brücken (ohne Menschengedränge): 1,6 kN / m
– Für spezielle Nutzungen müssen die Werte projektspezifisch festgelegt werden
Unsere Geländer sind auf 1.2kN/m Traglast (120kg/m) ausgelegt.
Wer haftet für unsichere Geländer?
Der Eigentümer oder Werkeigentümer hat gemäss Art. 58 OR zu garantieren, dass der Zustand und die Funktion seines Besitzes bzw. seines Werkes niemanden gefährdet. Das Geländer muss dementsprechend zu jeder Zeit die Unfallgefahr einschränken. Bei Gerichtsentscheiden über Werkmängel werden die Normen des SIA regelmässig rechtlich relevant.
Art. 58 OR1 Der Eigentümer eines Gebäudes oder eines anderen Werkes hat den Schaden zu ersetzen, den diese infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Unterhaltung verursachen
2 Vorbehalten bleibt ihm der Rückgriff auf andere, die ihm hierfür verantwortlich sind.
Industriestrasse 1,
6354 Neuheim