Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf alle durch die AMBOSS Metallbau AG (nachfolgend „AMBOSS“) angebotenen Produkte und Dienstleistungen Anwendung. Mit der Bestellung akzeptiert der Kunde die nachfolgenden Bedingungen unverändert und vollumfänglich. Die Auftragsbestätigung (AB) geht den AGB vor.
- Geltung der Bedingungen
1.1 Mit Bestellung gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.2 Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
- Preise
2.1 Die auf der Website publizierten Preise können jederzeit ändern.
2.2 Massgebend sind die in der Auftragsbestätigung bestätigten Preise.
- Nutzungsvereinbarung
3.1 Geländer werden ausschliesslich als Absturzsicherung mit einer Nutzlast von maximal 0.8kN/m gem. SIA261 genutzt.
3.2 Leihwerkzeug wird ausschliesslich zur Montage und zum Messen der Geländer gemäss Bestimmung genutzt.
3.3 Die Montage erfolgt direkt auf tragfähigen Untergrund gemäss Statik.
- Bestellvorgang
4.1 Der Kunde ist für das Ausmessen, den Montageort, die Prüfung des Montageuntergrundes sowie allfällige Bewilligungen verantwortlich.
4.2 Nach erfolgter Bestellung erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung, eine Packliste und Zeichnungen als alleinige Vertragsunterlagen zur Freigabe.
4.3 Planänderungen nach Bestellung können zu 140Fr/Std verrechnet werden.
4.4 Nicht in den Vertragsunterlagen enthaltene Informationen sind nicht Teil des Auftrags.
- Lieferung
5.1 Die Lieferung erfolgt schweizweit bis Bordsteinkante.
5.2 Der Lieferort muss auf National-, Kantons- und/oder Gemeindestrassen mit LKW frei erreichbar sein.
5.3 Der Liefertermin wird im Voraus mit dem Kunden vereinbart und nach Freigabe der Vertragsunterlagen und Zahlungseingang bestätigt.
5.4 Die Angabe von Lieferterminen durch AMBOSS berechtigen zu keinerlei rechtlichen Ansprüchen.
5.5 Ist der Kunde zum vereinbarten Liefertermin nicht vor Ort, darf die Sendung abgestellt werden und gilt dadurch als zugestellt, wodurch das Risiko für Verlust und Beschädigung auf den Kunden übergeht.
- Abnahme / Gewährleistung
6.1 Die Genehmigung des Werkes hat durch den Kunden direkt bei Lieferung und vor Montage zu erfolgen.
6.2 Für verdeckte Mängel gilt eine Garantiefrist von 5 Jahren.
6.3 Für die visuelle Beurteilung von Glas gilt die SIGAB-Richtlinie 006 ‹Visuelle Beurteilung von Glas am Bau›
6.4 Für die Beurteilung der Oberflächen gilt das AM-Suisse Merkblatt TK 003 «Feuerverzinken und Duplex-Systeme», Aussenbereich, mittlere Mindestanforderungen.
6.5 Für Lackschäden bis 0.5% der Oberfläche wird Farbe zur Ausbesserung vor Ort mitgeliefert.
6.6 Masstoleranzen entsprechen der SN EN ISO 13920:1997 Klasse CG
- Leihwerkzeug
7.1 Leihboxen (Montage- und Ausmessbox, Nietgerät) und deren Inhalt bleiben während der gesamten Dauer der Gebrauchsleihe uneingeschränktes und unverkäufliches Eigentum der AMBOSS Metallbau AG.
7.2 Die Leihdauer beträgt 5 Arbeitstage ab und mit Liefertag bis und mit Rücksendetag.
7.3 Bei verspäteter Rückgabe wird eine Mahngebühr von 5Fr. pro Kalendertag für das Nietgerät und die Ausmessbox und 50Fr pro Kalendertag für die Montagebox verrechnet.
7.4 Reinigung bei übermässiger Verschmutzung der Leihboxen oder deren Inhalt wird nach Aufwand à 120Fr./Std verrechnet.
7.5 Bei Verlust oder Beschädigung der Leihboxen oder deren Inhalt werden die Wiederbeschaffungspreise gemäss folgender Liste verrechnet: https://gelaenderxpress.ch/boxen/
- Haftungsausschluss
8.1 Ein sicherer Montageprozess und die nötigen Hilfsmittel dazu sind durch den Montierenden zu definieren. Bei Unfällen ist ausschliesslich der Montierende haftbar.
8.2 Für Schäden, welche an oder durch die gelieferten Werkzeuge oder Bauteile entstehen, ist ausschliesslich der Besteller haftbar.
- Widerruf
9.1 Es besteht kein Widerrufsrecht.
- Gerichtsstand
10.1 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Neuheim (Zug). Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
© AMBOSS Metallbau AG, April 2024