Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf alle durch die AMBOSS Metallbau AG (nachfolgend „AMBOSS“) angebotenen Produkte und Dienstleistungen Anwendung. Mit der Bestellung akzeptiert der Kunde die nachfolgenden Bedingungen unverändert und vollumfänglich. Die Auftragsbestätigung geht den AGB vor.
1 Gegenstand
1.1 Gegenstand dieser AGB sind der Kauf von Produkten und die Nutzung von Dienstleistungen, welche über die Website «geländerXpress.ch» oder direkt bei AMBOSS bestellt werden.
2 Geltung der Bedingungen
2.1 Mit Bestellung der Ware oder Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
2.2 Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
3 Nutzungsvereinbarung
3.1 Geländer werden als Absturzsicherung Kategorie A, B, D, E, F oder G gem. SIA 261 (Wohn- Büro- Verkaufs- Lager- Fabrikations- Park- oder Verkehrsfläche) mit einer Nutzlast von 0.8kN/m genutzt.
4 Lieferung
4.1 Die Lieferung erfolgt schweizweit.
4.2 Der Lieferort muss auf National-, Kantons- und/oder Gemeindestrassen frei erreichbar sein.
4.3 Die Lieferung erfolgt bis Bordsteinkante.
4.4 Vergebliche Anfahrten werden nach Aufwand verrechnet.
4.5 Mietgeräte werden zusammen mit den Xpress-Geländern verschickt und sind nach der Montage, spätestens nach einer Woche, wieder per Post zurückzuschicken.
5 Montage
5.1 Die Montage wird in den Kantonen Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Uri, Zug und Zürich angeboten.
5.2 Der Kunde ist berechtigt, das Geländer am vorgesehenen Montageort anzubringen. Er ist im Besitz einer allfällig nötigen Baubewilligung.
5.3 Die Einweisung der Monteure sowie die Abnahme der Montageleistung erfolgt durch den Kunden.
5.4 Ein kostenfreier Parkplatz steht in unmittelbarer Nähe (bis 20m) zur Verfügung.
5.5 Die vertikale Distanz von Parkplatz bis zum Montageort beträgt nicht mehr als drei Stockwerke.
5.6 Der Montageort muss entlang des Geländers mindestens 1.5m frei geräumt sein.
5.7 Die Montage erfolgt direkt auf tragfähigen Beton (min. C30/37). Mauern müssen eine Breite von min. 140mm haben, Bodenplatten eine Dicke von mindestens 120mm.
5.8 Die Unebenheit des Bodens entlang des Geländers darf maximal 15mm betragen. Die Montage des Geländers erfolgt parallel eines allfälligen Gefälles des Bodens (nicht Horizontal).
5.9 Die Demontage und Entsorgung von allfällig vorhandenen Absturzsicherungen sind kundenseitig im Vorfeld zu erledigen.
5.10 Der Montageort wird besenrein verlassen, die Feinreinigung ist kundenseitig vorzunehmen.
5.11 Weicht die Montagesituation vor Ort von den vorgenannten Punkten ab, werden allfällige Mehraufwendungen verrechnet.
6 Bestellvorgang
6.1 Die auf der Webseite angebotenen Produkte und Dienstleistungen gelten als Offerte. AMBOSS kann zusätzliche Produkte, Dienstleistungen oder Anpassungen offerieren.
6.2 Nach erfolgter Bestellung erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung mit Plangrundlage.
6.3 Die Auftragsbestätigung sowie die Plangrundlage sind für die Ausführung massgebend. Diese müssen kundenseitig vor der Lieferung genehmigt werden.
6.4 Mietgeräte können nur zusammen mit Xpress-Geländern bestellt werden.
7 Preise
7.1 Die auf der Website publizierten Preise können jederzeit ändern.
7.2 Massgebend sind die in der Auftragsbestätigung bestätigten Preise.
8 Lieferfristen
8.1 Der Liefer- oder Montagetermin wird nach der Bestellung vereinbart.
8.2 Die Angabe von Liefer- und Montageterminen durch AMBOSS berechtigen zu keinerlei rechtlichen Ansprüchen. Allfällige Verzögerungen werden dem Kunden sofort mitgeteilt.
9 Abnahme / Gewährleistung
9.1 Die Abnahme der Produkte hat durch den Kunden oder einen im Voraus benannten Vertreter bei Lieferung oder Fertigstellung der Montage zu erfolgen.
9.2 Wird kundenseitig keine Abnahme vorgenommen, gilt das Gewerk als mangelfrei.
9.3 Werden Mängel festgestellt, ist gemeinsam eine angemessene Frist für deren Beheben zu vereinbaren.
9.4 Für verdeckte Mängel gilt eine Garantiefrist von 5 Jahren.
9.5 Minimale Schäden, bis 0.5% der lackierten Oberflächen, werden vor Ort ausgebessert und berechtigen nicht, eine neue Werkslackierung zu verlangen.
9.6 Wird das Produkt ohne Montage bestellt, verfallen alle Garantieleistungen, welche im Zusammenhang mit der Montage stehen könnten.
10 Widerruf
10.1 Es besteht kein Widerrufsrecht. Der Auftrag wird nach der Planfreigabe verbindlich.
10.2 Ein Zahlungseingang nach Planversand gilt als Planfreigabe.
11 Gerichtsstand
11.1 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Neuheim (Zug). Das Rechtsverhältnis untersteht dem Schweizerischen Recht.
© AMBOSS Metallbau AG, Februar 21