Im Vergleich zu Geländern im privaten und öffentlichen Bereich gelten bei Geländern für die Arbeitssicherheit andere Vorschriften. Während auf der einen Seite bei Industriegeländern die Vorgaben zu den Öffnungen und Bekletterbarkeit weniger strikt sind, werden auf der anderen Seite höhere Anforderungen gestellt an die Höhe der Geländer oder die Mindestabsturzhöhe, ab welcher eine Abschrankung benötigt wird. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Natürlich erfüllt das Xpress-Industriegländer sämtliche Anforderungen zum Arbeitsschutz. Die Ausführungen stützen sich auf die Dokumente der SUVA, in welchen die Thematik ausführlich diskutiert wird, sowie auf die Verordnung zum Arbeitsschutz.
Ab wann wird ein Arbeitssicherheits-Geländer benötigt?
Im Arbeitsschutz muss ab einer Absturzhöhe von mehr als 500mm ein festes Geländer montiert werden. Dies im Unterschied zum privaten Bereich, bei welchem erst ab einem Meter Absturzhöhe verlangt wird.
Welche Anforderungen an die Gestaltung der Industriegeländer gibt es?
- Gem. SUVA müssen die Geländer min. 1.1m Höhe aufweisen, im Gegensatz zu Geländern im privaten Bereich, welche nur 1m aufweisen müssen.
- Der Abstand zwischen zwei Pfosten (5 unten) sollte nicht mehr als 1.5m sein. Gem. SIA261 muss das Geländer einer Gebrauchslast von 80kg/m resp. Bruchlast von 120kg/m widerstehen. (Kategorie E,F,G)
- Das Geländer soll über eine Knieleiste und eine Fussleiste verfügen. Die Fussleiste (8 unten) soll mindestens 100mm hoch sein. Der Abstand zwischen Handlauf, Knieleiste und Fussleiste soll jeweils nicht grösser als 500mm sein.
- Wenn lotrechte Füllstäbe verwendet werden, soll deren horizontaler Abstand kleiner als 180mm sein (7 unten).
- Wenn der Handlauf unterbrochen ist, soll der Abstand grösser als 50mm und kleiner als 120mm sein.